SCL-Zertifizierung jetzt auch für Beschäftigungs- und Entsendeagenturen 

Immer mehr Unternehmen legen Wert auf eine starke Sicherheits- und Gesundheitskultur. Die Safety Culture Ladder (SCL) hilft den Unternehmen, dies nachzuweisen. Während die SCL im Bau-, Infrastruktur-, Energie- und Bahnsektor bereits weit verbreitet ist, können sich nun auch Zeitarbeits- und Entsendeunternehmen zertifizieren lassen. Das bedeutet, dass sie ihren Kunden nachweisen können, dass Sicherheit, Gesundheit und sorgfältiges Onboarding strukturell in ihre Arbeitsmethoden eingebettet sind. 

Warum ist die SCL-Zertifizierung für Personalvermittlungs- und Entsendeagenturen so wichtig? 

  • Stärkung des Kundenvertrauens durch eine nachweislich starke Sicherheits- und Gesundheitskultur. 
  • Bessere Wettbewerbsfähigkeit bei Ausschreibungen und langfristigen Kooperationen. 
  • Stärkung der internen Organisation durch strukturierte Konzentration auf Sicherheit, Gesundheit und Einarbeitung. 

Um die Prüfungen für Personal- und Entsendeagenturen eindeutig und fair zu gestalten, hat der Expertenausschuss (CoE) beschlossen, wie die Anzahl der Prüfungstage (Manntage) zu bestimmen ist. Damit wird der besonderen Personalstruktur Rechnung getragen: 

  • Bei Zeitarbeitsfirmen werden sowohl das Büropersonal als auch die Zahl der aktiven Zeitarbeiter in die Prüfung einbezogen. 
  • Bei Entsendeagenturen zählen sowohl das Büropersonal als auch die Zahl der tatsächlich beschäftigten Mitarbeiter. 
  • Die Interviews mit den Mitarbeitern der Agentur und den abgeordneten Personen finden in den Büros der Agentur statt. 
  • Die Einarbeitung flexibler Mitarbeiter wird im Rahmen des Audits überprüft, um sicherzustellen, dass sie gut auf den Arbeitsbeginn vorbereitet sind. 

Die neuen Leitlinien werden ab dem 1. Juli 2025 gelten.

Übergangsregelung
Für laufende Prüfungsaufträge gilt eine Übergangsregelung.
Um die Zertifizierung gerecht und wirksam anzuwenden, muss die Committee of Experts (CoE) festgelegt, wie Audits für Zeitarbeits- und Entsendeagenturen eingerichtet werden sollen. Dabei wird die spezifische Personalstruktur dieser Agenturen berücksichtigt. 

Für den Umfang der Prüfung (die Anzahl der Manntage) ist die Größe der Organisation (in Anzahl der Vollzeitäquivalente) der Ausgangspunkt. Und das ist bei einem Zeitarbeitsunternehmen anders als bei einer "normalen" Organisation. Zeitarbeitsunternehmen haben neben dem Büropersonal auch eine große Anzahl von Leiharbeitnehmern. 

Um die Einheitlichkeit bei der Ermittlung der Manntage zu gewährleisten, hat der Fachausschuss des SCL daher folgenden Beschluss gefasst; 

Um die Anzahl der Manntage für eine Prüfung bei einem Arbeitsvermittler/Abordnungsunternehmen zu ermitteln, sollten folgende Annahmen zugrunde gelegt werden (dabei wird der Unterschied zwischen einem Arbeitsvermittler und einem Abordnungsunternehmen berücksichtigt (der Unterschied besteht im Wesentlichen in der Art des Vertrags, den Zeitarbeiter/Abordnungsunternehmen erhalten)); 

  • Bei einer Arbeitsagentur: 
    Sowohl das Büropersonal als auch die Anzahl der Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Prüfung für die Agentur tätig sind (die daher von der Anzahl der bei der Agentur registrierten Mitarbeiter abweichen kann), sollten bei der Ermittlung der Anzahl der Personentage für die Prüfung berücksichtigt werden. 
  • Bei einer Entsendungsagentur: 
    Bei der Ermittlung der Anzahl der Manntage für die Prüfung sollten sowohl das Büropersonal als auch die Anzahl der von der Entsendeagentur zum Zeitpunkt der Prüfung beschäftigten Mitarbeiter (die daher von der Anzahl der tatsächlich entsandten Mitarbeiter abweichen kann) berücksichtigt werden. 

Danach werden die folgenden Bedingungen festgelegt; 

  1. Die Anzahl der zu befragenden Arbeitnehmer eines Zeitarbeitsunternehmens muss repräsentativ für das "normale" Bild (während eines Kalenderjahres) des Zeitarbeitsunternehmens sein. Die Zertifizierungsstelle muss dies vor dem Audit überprüfen. 
  2. Die Befragung von Leiharbeitnehmern/Fremdarbeitern sollte im Büro des Leiharbeitsunternehmens/Fremdarbeiters stattfinden (und somit nicht an dem Ort, an dem sie zum Zeitpunkt der Prüfung arbeiten). 
  3. Das Zeitarbeitsunternehmen/Entleihunternehmen ist für das von ihm eingesetzte/entliehene Personal verantwortlich. Sie müssen das Personal, das sie bei ihnen unter Vertrag nehmen/einstellen, auf der Ebene des Kunden "einarbeiten".  

Bei einer Prüfung sollte durch eine Reihe von Interviews überprüft werden: 

  • ob und wie dieses "Onboarding" von der Arbeitsagentur/dem Entsendeunternehmen durchgeführt wurde; 
  • Ob die Mitarbeiter das Wesentliche des Onboarding" verstanden haben und angeben können, was dies in der Praxis für ihre Arbeit bedeutet. 

Dies gilt auch für Leiharbeitnehmer/Fremdarbeiter, die in Führungspositionen eingesetzt/abgelöst werden. 

- Wie das während des "Onboarding" Gelernte auch im Laufe der Zeit beibehalten wird. 

Das Datum des Inkrafttretens dieses Beschlusses ist der 1. Juli 2025. 

Liegt der Zertifizierungsstelle bereits ein Auftrag einer Zeitarbeitsfirma oder eines Entsendeunternehmens zur Durchführung eines Audits bei der SCL vor, bei dem andere Ausgangspunkte als die jetzt von der Zertifizierungsstelle beschlossenen zugrunde gelegt wurden, muss während des Folgeaudits im Jahr 2 ein so genannter "Reparaturauftrag" durchgeführt werden. Im Jahr 2 müssen die Audits dann entsprechend der getroffenen Entscheidung durchgeführt werden.